Lieber Herr Zumwinkel, ich respektiere das Recht Ihrer Mitarbeiter auf eine regelmäßige Betriebsversammlung. Dies ist schließlich im Betriebsverfassungsgesetz so vorgesehen und ihren Kunden erklären sie die geschlossenen Filialen in Frankfurt am Main auch mit dem enstprechenen Paragraphen aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Damit trägt die Deutsche Post AG auch ein ganz klein wenig zur Volksbildung bei.
Was ich nicht respektiere und wofür mir jedes Verständnis fehlt, ist die verwirrende Art und Weise in denen die Kunden auf die geschlossenen Schalter hingewiesen werden (siehe Bild unten).
Vollkommen widersprüchliche Aussagen auf einer Kundenmitteilung. Sie und ihre Mitarbeiter müssen sich nun schon einig werden, ob einen Filiale geschlossen oder teilweise geschlossen ist, und wenn eine Filiale teilweise geschlossen ist, dann sollte dieser Zeitraum wenigstens halbwegs verlässlich angegeben werden.
Unverschämt finde ich es auch, wenn Kunden aufgrund einer geschlossenen Filiale nicht mehr an ihre Postfächer kommen, wie heute morgen in Frankfurt geschehen.
Es ist wohl noch ein langer Weg bis die Post AG auch für die kleinen Kunden einen optimalen Service anbietet. Ein Notdienst würde mehr helfen als eine geöffnete Filiale im Umkreis von ca. 5-10 km in einer Stadt wie Frankfurt.
Eines möchte ich noch anmerken: Die Post hat sich zumindest in einem Detail gebessert. Früher wurden die Zettel gerne mal mit der Hand geschrieben, jetzt wirkt wenigstens das CD auch auf den Mitteilugen für die Kunden in den Filalen.
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