Der Anwalt von Josef Ackermann glaubt es könne erneut zu einem Freispruch kommen, wenn der Prozess um die Verteilung von Geldern unter lauter integeren Herren in Sachen Mannesmann wieder von vorne anfängt.
Als Anwalt von Josef „Victory“ Ackermann sicherlich keine schlechte Grundeinstellung, aber wenn mann die Signale des BGH richtig deutet, dann darf eigentlich kein Freispruch dabei rauskommen.
Das BGH schreibt in seiner Urteilsbegündung u.a.:“Bei Ackermann, Zwickel und Funk könne sehr wohl strafbare Untreue gegeben sein. Denn sie hätten „ihre Vermögensbetreuungspflicht … gegenüber der Mannesmann AG verletzt und dieser dadurch einen Vermögensnachteil zugefügt.“ Die Zahlung von Prämien an Esser und andere Ex-Manager sei „für die Mannesmann AG ohne jeden Nutzen“ gewesen, heißt es weiter auf Seite 14 der Begründung.“
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