Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Onlineshoppern gestärkt.
Der OTTO-Versand hatte in seinen Klauseln für die Bestellung von Ware via Internet folgendes sinngemäß stehen:
Falls eine bestellte Ware nicht lieferbar ist – kann ein Ersatzartikel zugesendet werden. Diesen kann der Kunde bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Der BGH hat diese Klausel für unwirksam erklärt. Im Urteil (Bundesgerichtshof, VIII 284/04) wird der Spielraum für diese Klausel als zu weiträumig ausgelegt.
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